Mitgliedschaft

Als eingetragene Genossenschaft wird die Baugenossenschaft Ellwangen eG vorrangig von Ihren Mitgliedern getragen und hat in erster Linie den Zweck eine gute, sichere und auch sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für die Mitglieder bereit zu stellen.


Bedingungen für die Mitgliedschaft

Mitglieder können werden:

Natürliche Personen

Personenhandelsgesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Zulassung beschließt der Vorstand.


Geschäftsanteile

Der Geschäftsanteil an der Baugenossenschaft Ellwangen eG beträgt 260,- Euro. Für die Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, mindestens einen Anteil zu übernehmen.

Voraussetzung für die Überlassung einer Wohnung ist die Mitgliedschaft bei der Baugenossenschaft Ellwangen eG

  • 1-Zimmer-Wohnung = 2 Anteile à 260,- € = 520,- €
  • 2-Zimmer-Wohnung = 3 Anteile à 260,- € = 780,- €
  • 3-Zimmer-Wohnung = 4 Anteile à 260,- € = 1.040,- €
  • 4-Zimmer-Wohnung = 5 Anteile à 260,- € = 1.300,- €

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur auf den Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen. Sie muss mindestens 6 Monate vorher schriftlich erklärt werden. Die Auszahlung des jeweiligen Geschäftsguthabens erfolgt erst nach der ordentlichen Mitgliederversammlung für das jeweilige Ausscheidungsjahr.